Therapeutischer Hausbesuch
Sollte es nicht möglich sein, in die Praxis kommen zu können, kann Ihr verordnender Arzt die Therapie als Hausbesuch festlegen.
Dies ist v. a. bei schweren und schwersten Erkrankungen, einer starken Einschränkung der Gehfähigkeit oder bei pflegebedürftigen Menschen angedacht.
Sollten Sie Angehöriger einer pflegebedürftigen Person, wie beispielsweise nach einem Schlaganfall, sein und die Pflege zu Hause leisten, bieten wir Ihnen neben der therapeutischen Leistung eine für pflegende Angehörige individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung.
Mehr Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik "Pflegemanagement".